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Die Spezialisierung auf Scheidung und Trennung war für die Fachanwaltskanzlei logische Folge aus der Fülle und dem Umfang gesetzlicher Grundlagen und obergerichtlichen Entscheidungen, die dieses Rechtgebiet betrifft und die es ständigen Veränderungen unterwirft. Veränderungen, die dem Spezialisten präsent sein müssen, um den berechtigten Erwartungen des Mandanten an einen Fachanwalt auf eine wirkungsvolle und erfolgreiche Vertretung im familiengerichtlichen Verfahren entsprechen zu können.
Der Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt den Mandanten vor allen in folgenden Rechtsangelegenheiten: Ehegatten- und Kindesunterhalt, vermögensstreitige Auseinandersetzungen, Sorge- und Umgangsrecht, Haushaltsaufteilung und Wohnungszuweisung
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